Übersetzungshinweis: Diese deutsche Übersetzung wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (LLM) erstellt und dient ausschließlich zu Informationszwecken. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der slowakischen Fassung ist die slowakische Fassung maßgebend. Das Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Slowakischen Republik. Die rechtsverbindliche Fassung ist verfügbar unter: /sk/legal/ai-transparency
Version: 2.0 · wirksam ab 07.07.2026 · ersetzt die Fassung vom 01.04.2026
Warum wir diese Information bereitstellen. Die Verordnung (EU) 2024/1689 (Verordnung über künstliche Intelligenz) legt den Anbietern und Nutzern von KI-Systemen Transparenzpflichten auf (Artikel 50), wirksam ab dem 2. August 2026. easyAI (DDN Consulting s.r.o.) verwendet bei seinen Dienstleistungen KI-Systeme und bekennt sich zu diesen Pflichten.
Unsere Rolle. Bei eigenen Produkten (z. B. AI Foundation Audit; in Vorbereitung befindliche kostenlose und kostenpflichtige Tools) treten wir als Anbieter des KI-Systems auf; bei intern genutzten Tools als Betreiber. Unsere Produkte sind keine Hochrisiko-KI-Systeme und üben keine verbotenen Praktiken gemäß der KI-Verordnung aus.
Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Artikel 50 Abs. 2). Die Ergebnisse unserer Produkte, die ein KI-System generiert (Reports und Dokumente), kennzeichnen wir als künstlich erzeugt — sowohl sichtbar (Erklärung im Dokument) als auch maschinenlesbar (in den Metadaten der Datei). Wir tun dies in einer Weise, die im Rahmen der technischen Durchführbarkeit gegen eine gewöhnliche Verarbeitung der Datei beständig ist.
Interaktion mit einem KI-System (Artikel 50 Abs. 1). Stellen wir ein Tool bereit, das für die direkte Interaktion mit Personen bestimmt ist, stellen wir sicher, dass die Person spätestens beim ersten Kontakt darüber informiert wird, dass sie mit einem KI-System kommuniziert. Einen Web-Chatbot betreiben wir derzeit nicht. Bei der Ansprache potenzieller Kunden nutzen wir ein Tool mit KI-Unterstützung ausschließlich zur Suche von Kontakten; die Kommunikation selbst wird von einem Menschen ausgeführt und nicht durch künstliche Intelligenz generiert, weshalb die Pflicht gemäß Artikel 50 Abs. 1 auf diese Kommunikation keine Anwendung findet.
Veröffentlichter KI-generierter Text (Artikel 50 Abs. 4). Die Artikel und Inhalte im Bereich Insights werden mit Unterstützung von KI vorbereitet. Jeder Artikel durchläuft vor der Veröffentlichung eine menschliche Kontrolle (wir lesen ihn vor der Veröffentlichung), und die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt trägt eine benannte Person für das Unternehmen; aus diesem Grund findet die Ausnahme gemäß Artikel 50 Abs. 4 Anwendung. Über diese Pflicht hinaus geben wir zudem freiwillig an, dass der Inhalt mit Unterstützung von KI vorbereitet wird.
KI-Kompetenz (Artikel 4). Personen, die bei uns mit KI-Systemen arbeiten, absolvieren eine angemessene Schulung (interne Richtlinie und Programm zur KI-Kompetenz); diese Pflicht ist ab dem 2. Februar 2025 wirksam.
Kontakt. Fragen zur KI-Transparenz: [email protected] (für Fragen zu personenbezogenen Daten [email protected]).