Übersetzungshinweis: Diese deutsche Übersetzung wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (LLM) erstellt und dient ausschließlich zu Informationszwecken. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der slowakischen Fassung ist die slowakische Fassung maßgebend. Das Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Slowakischen Republik. Die rechtsverbindliche Fassung ist verfügbar unter: /sk/legal/complaints
Version: 2.0 · wirksam ab 7. Juli 2026 · ersetzt die Fassung vom 1. April 2026
Die Reklamationsordnung bildet einen untrennbaren Bestandteil der Geschäftsbedingungen und gilt für kostenpflichtige, an Unternehmer (B2B) erbrachte Dienstleistungen. Die Haftung für Mängel richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des slowakischen Handelsgesetzbuchs (Gesetz Nr. 513/1991 Zb.).
Der Besteller hat die Möglichkeit, sich noch vor dem Vertragsschluss mit der Reklamationsordnung des Anbieters vertraut zu machen, unter anderem stets bei der Erstellung der Bestellung.
Der Kunde hat das Recht, die erbrachte Dienstleistung zu reklamieren, wenn:
- der Report nicht innerhalb der vereinbarten Frist geliefert wurde
- der Report unlesbar oder technisch beschädigt ist
- der Report die vom Kunden bereitgestellten Daten nicht berücksichtigt
Der Anbieter haftet für Mängel der von ihm erbrachten Dienstleistungen. Mängel der Dienstleistung muss der Besteller beim Anbieter schriftlich ohne unnötigen Aufschub geltend machen, unter Angabe der Art und des Umfangs des Mangels, des Datums der Feststellung und der Beschreibung des reklamierten Mangels sowie des geltend gemachten Anspruchs. Das Reklamationsverfahren beginnt mit der ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Bedingungen.
Handelt es sich um einen Mangel, der behoben werden kann, hat der Besteller das Recht auf dessen kostenlose und rechtzeitige Behebung; der Anbieter behebt ihn ohne unnötigen Aufschub. Handelt es sich um einen Mangel, der nicht behoben werden kann und der die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung verhindert, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; dasselbe Recht steht ihm zu, wenn er die Dienstleistung wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Behebung oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. Bei einem sonstigen nicht behebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung nicht verhindert, hat der Besteller das Recht auf einen angemessenen Nachlass.
Der Anbieter stellt dem Besteller einen schriftlichen Beleg (per E-Mail) über die Art der Erledigung der Reklamation spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der ordnungsgemäßen Geltendmachung der Reklamation aus. Lehnt der Anbieter die Haftung für Mängel ab, teilt er dem Besteller die Gründe der Ablehnung schriftlich mit.
(Da die Dienstleistung ausschließlich an Unternehmer erbracht wird, finden die Bestimmungen über die alternative Streitbeilegung bei Verbraucherstreitigkeiten und über das Widerrufsrecht des Verbrauchers keine Anwendung.)