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© 2026 easyAI · Alle Rechte vorbehalten. · easyAI wird betrieben von DDN Consulting s.r.o. mit Sitz in der EU.

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Reklamationsordnung

Last updated: 5. April 2026

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Gültig ab: 01.04.2026 | Letzte Aktualisierung: 05.04.2026

Hinweis zur Übersetzung: Diese deutsche Übersetzung wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (LLM) erstellt und dient ausschließlich zu Informationszwecken. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der slowakischen Fassung ist die slowakische Fassung maßgebend. Das Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Slowakischen Republik.

Die rechtsverbindliche Fassung ist verfügbar unter: /sk/legal/complaints

Die Reklamationsordnung bildet einen untrennbaren Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Besteller hat die Möglichkeit, sich bereits vor Vertragsabschluss mit der Reklamationsordnung des Anbieters vertraut zu machen, unter anderem insbesondere stets bei der Erstellung einer Bestellung. Der Anbieter hat den Besteller somit ordnungsgemäß und rechtzeitig über seine Rechte im Zusammenhang mit der Reklamation der Dienstleistung sowie über die Ansprüche aus der Haftung für Mängel der Dienstleistung belehrt, die sich aus § 621 des slowakischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Občiansky zákonník) und § 624 des slowakischen Bürgerlichen Gesetzbuches ergeben.

Der Kunde hat das Recht, die erbrachte Dienstleistung zu reklamieren, wenn:

  • der Report nicht innerhalb der vereinbarten Frist (24 Stunden) zugestellt wurde
  • der Report unlesbar oder technisch beschädigt ist
  • der Report die vom Kunden bereitgestellten Daten nicht berücksichtigt

Der Anbieter haftet für Mängel der von ihm erbrachten Dienstleistungen. Mängel der Dienstleistung muss der Besteller beim Anbieter schriftlich und ohne unnötigen Verzug geltend machen. Für die Zwecke der Reklamation gilt als mehrfach wiederholt auftretender behebbarer Mangel das Auftreten ein und desselben behebbaren Mangels mehr als zweimal. Als größere Anzahl verschiedener behebbarer Mängel gilt wiederum das gleichzeitige Auftreten von mehr als drei verschiedenen behebbaren Mängeln.

Der Besteller ist verpflichtet, in der geltend gemachten Reklamation alle relevanten Informationen anzugeben, insbesondere Art und Umfang des Mangels der Dienstleistung genau zu bezeichnen sowie das Datum der Feststellung des Mangels und eine Beschreibung des reklamierten Mangels anzugeben. Über diese Angaben hinaus ist der Besteller verpflichtet, in der geltend gemachten Reklamation auch anzugeben, welchen Anspruch aus der Haftung für Mängel der Dienstleistung er im Rahmen des Reklamationsverfahrens geltend macht. Das Reklamationsverfahren beginnt erst mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der in diesem Punkt der AGB genannten Bedingungen.

Handelt es sich um einen Mangel der Dienstleistung, der behoben werden kann, hat der Besteller das Recht darauf, dass dieser Mangel unentgeltlich, rechtzeitig und ordnungsgemäß behoben wird. Der Anbieter ist verpflichtet, den Mangel ohne unnötigen Verzug zu beheben.

Handelt es sich um einen Mangel der Dienstleistung, der nicht behoben werden kann und der der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung entgegensteht, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieselben Rechte stehen dem Besteller zu, wenn es sich zwar um behebbare Mängel handelt, der Besteller die Dienstleistung jedoch wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Behebung oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

Handelt es sich um einen anderen nicht behebbaren Mangel, der der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung nicht entgegensteht, hat der Besteller das Recht auf einen angemessenen Nachlass auf den Vertragspreis.

Auf der Grundlage der Entscheidung des Bestellers, welches seiner Rechte im Sinne von § 622 des slowakischen Bürgerlichen Gesetzbuches und § 624 des slowakischen Bürgerlichen Gesetzbuches er im Reklamationsverfahren geltend macht, bestimmt der Anbieter die Art der Erledigung der Reklamation. Nach der Bestimmung der Art der Erledigung der Reklamation erledigt der Anbieter oder eine von ihm bestimmte Person die Reklamation unverzüglich; in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später erledigt werden. Die Erledigung der Reklamation darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der ordnungsgemäßen Geltendmachung der Reklamation dauern, sofern eine längere Frist nicht durch einen objektiven Grund gerechtfertigt ist, den der Anbieter nicht beeinflussen kann.

Das Recht des Bestellers auf Geltendmachung von Ansprüchen aus der Mängelhaftung ist, nachdem er von seinem Recht Gebrauch gemacht und den Anbieter um die Behebung des ordnungsgemäß reklamierten Mangels ersucht hat, verbraucht, und eine etwaige erneute Geltendmachung einer Reklamation desselben individuellen Mangels (nicht eines Mangels derselben Art) wird ungeachtet des Ergebnisses der Reklamation abgelehnt.

Der Anbieter ist verpflichtet, dem Besteller über die Bestimmung der Art der Erledigung der Reklamation und über die Erledigung der Reklamation spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der ordnungsgemäßen Geltendmachung der Reklamation einen schriftlichen Beleg (per E-Mail) auszustellen.

Lehnt der Anbieter die Haftung für Mängel ab, teilt er dem Besteller die Gründe für die Ablehnung schriftlich mit.

Ist der Besteller mit der Art und Weise, in der der Anbieter seine Reklamation erledigt hat, nicht zufrieden, oder ist er der Auffassung, dass der Anbieter seine gesetzlichen Rechte verletzt hat, hat er die Möglichkeit, sich mit einem Abhilfeersuchen an den Anbieter zu wenden. Beantwortet der Anbieter das Abhilfeersuchen ablehnend oder beantwortet er es nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag seiner Absendung, hat der Besteller das Recht, einen Antrag auf Einleitung einer alternativen Beilegung seiner Streitigkeit gemäß § 12 des Gesetzes Nr. 391/2015 Z. z. über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze zu stellen. Die zuständige Stelle für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten mit dem Anbieter ist die Slowakische Handelsinspektion (Slovenská obchodná inšpekcia), mit Sitz in Bajkalská 21/A, P. O. BOX č. 29, 827 99 Bratislava, www.soi.sk, oder eine andere zuständige befugte juristische Person, die in dem vom Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik geführten Verzeichnis der Stellen für die alternative Streitbeilegung eingetragen ist (das Verzeichnis ist unter http://www.mhsr.sk verfügbar). Der Besteller hat das Wahlrecht, an welche der genannten Stellen für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten er sich wendet. Der Besteller kann für die Einreichung eines Antrags auf alternative Beilegung seiner Streitigkeit die Online-Plattform zur Streitbeilegung nutzen, die auf der Website http://ec.europa.eu/consumers/odr/ verfügbar ist.